Nach Gewinn kein Hartz IV

Frankfurt – Nach einem größeren Geldgewinn haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf den weiteren Bezug der staatlichen Hilfeleistung. Das Sozialgericht Frankfurt gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: S32AS788/11ER) dem örtlichen Sozialamt Recht, das einer 40-Jährigen keine Grundsicherung mehr zahlte, nachdem sie im April in einer Fernsehsendung 20000 Euro gewonnen hatte. Aufgrund dessen sei sie …

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