ALG II Empfänger hat trotz Krankheit Meldepflicht
Leistungsträger darf Bescheinigung über Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Meldetermins verlangen Sofern seine Erkrankung es zulässt, muss sich auch ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitslosengeld II-Bezieher bei seinem Leistungsträger melden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.