Hartz-IV-Panne SPIEGEL ONLINE – 12. Juli 2006
Bei der jüngsten Korrektur der Hartz-IV-Reform ist der Regierung ein Missgeschick unterlaufen: Arbeitslosen, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, droht nun der Verlust ihres Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Berlin – Der Gesetzgeber hat vergessen, eine Klarstellung in die Reform der Hartz-IV-Regeln einzufügen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte die Panne. Es werde alles getan, diese auszubügeln. Es solle „auf keinen Fall geschehen“, dass Betroffene deswegen ihren ALG-II-Anspruch verlieren.
Auf den Fehler, der im Rahmen der am vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedeten Hartz-IV-Korrektur passierte, machte die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) aufmerksam. Die Koalition hatte es versäumt, Regelungen für die neuen Grenzen beim so genannten Schonvermögen zu erlassen.
„Viele Lebensversicherungen, die bisher unters Schonvermögen fielen, sind daher ab dem 1. August nicht mehr geschützt“, heißt es in der KOS-Mitteilung. „Die arbeitslosen Versicherten gelten dann über Nacht als vermögend und erhalten so lange kein ALG II, bis sie ihre Lebensversicherung aufgelöst und bis zu den neuen Freigrenzen aufgebraucht haben.“
Die Ministeriumssprecherin sagte dazu, dies sei nicht beabsichtigt. Es werde eine kurzfristige Lösung des Problems angestrebt, etwa eine Anweisung an die Arbeitsagenturen.
itz/dpa