Hartz IV Empfänger zu wenig Geld für Strom

Heidelberg — Die Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommen nach Ansicht des Verbraucherportals Verivox vom Staat zu wenig Geld für Strom. Die Stromkosten überstiegen den im Regelsatz dafür vorgesehenen Betrag, erklärte Verivox in Heidelberg. In dem Regelbedarf von 364 Euro pro Monat für Alleinstehende sind demnach 30,42 Euro für Strom, Kochgas und Wohnungsinstandhaltung eingeplant. Allerdings lägen in einem Single-Haushalt die monatlichen Kosten allein für den Strom bei durchschnittlich 44,05 Euro.

Damit überstiegen die reinen Stromkosten den Regelsatz bereits um 45 Prozent. Dazu kämen noch die Ausgaben für Kochgas und Wohnungsinstandhaltung. Die Berechnung des Regelbedarfs sei „ein komplizierter statistischer und politischer Prozess, den wir nicht vollständig beurteilen können“, räumte Verivox-Experte Peter Reese ein. „Für den Bereich Haushaltsenergie können wir jedoch eindeutig feststellen, dass hier zu optimistisch gerechnet wurde.“ (AFP, 19.05.2011)

 

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